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AGB

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Alle wichtigen Infos finden Sie hier!

1. ALLGEMEINES

  1. Umfang der Leistungen

Für den Umfang der Leistungen sind die beiderseitigen Erklärungen maßgebend.

 

2. LEISTUNGSUMFANG

 

a) Zutrittsberechtigung

Die Berechtigung des Mitgliedes zur Nutzung der angebotenen Leistungen wird durch die Aktivierung eines Kartenausweis dokumentiert. Eine Rückerstattung der Erwerbskosten für den Kartenausweis ist in jedem Fall ausgeschlossen. Der Kartenausweis ist nicht übertragbar. Er darf nicht an Dritte ohne vorheriger Zustimmung von amena Frauen Fitness weitergeben werden. Erfolgt dennoch eine Weitergabe an Dritte, haftet das Mitglied für den Missbrauch und dadurch hervorgerufene Schäden. Für jeden Fall einer schuldhaften Weitergabe schuldet das Mitglied eine Vertragsstrafe in Höhe von 50,00 EUR. Dieser Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn Amena Frauen Fitness einer höheren oder das Mitglied einen geringen Schaden nachweist. Eine Nichtinanspruchnahme der Leistungen berechtigt zu keinerlei Rückerstattungen oder Reduzierungen.

 

a) Leistungen

Für die anfallenden Dienstleistungen, die zur Benutzung der Studioeinrichtung erforderlich sind, ist zu Beginn ein einmaliger Betrag (siehe auszuhändigend Preisliste) zu entrichten.

 

a) Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten sind individuell gestaltet und können an Wochenenden, Feiertagen oder saisonbedingt variieren.

 

d) Zusatzangebote

Die Nutzung von Zusatzangeboten wie z.B. Kurse ist nur mit gültiger Kurskarte möglich zu nutzen.

 

3. Tarifinformationen

 

a) Abbuchungszyklus

Der Beitrag wird wie folgt im Voraus (siehe Vertrag) abgebucht. Unsere Abbuchungstermine sind am 1. und 15. des Monats. Wird die Erstlaufzeit vollständig im Voraus bezahlt, wir der Beitrag nach der bezahlten Zeit immer zum 01. Eines Monats abgebucht. Ist der jeweilige Abbuchungstag kein Bankarbeitstag, verschiebt sich die Abbuchung auf den nächsten Bankarbeitstag. Ist es nicht möglich den Beitrag abzubuchen, erfolgt eine schriftliche Information inkl. Gebühren (Rücklastgebühr i.H.v. 6,00 EUR + Mahngebühr). Mit der Unterschrift des Vertragspartners auf Seite 1 im Vertrag (Teilnahme Lastschriftverfahren) wird Amena Frauen Fitness die Einzugsermächtigung über Beiträge und eventuelle Konsumation erteilt.

 

b) Spezialtarife

Wir behalten uns vor, Spezialtarife (Schüler, Studenten, Rentner) auf Normaltarife umzustellen, wenn der Grund für den Spezialtarif nicht mehr gegeben ist. Das Mitglied ist verpflichtet, jährlich (Studenten semesterweise) einen Nachweis zur Prüfung selbständig zu erbringen, ob die weitere Gewährung Spezialtarifs noch gerechtfertigt ist (spätestens 4 Wochen vor Ablauf). Eine Erstattung der Differenz ist rückwirkend nicht möglich, wenn auf den Normaltarif bereits umgestellt worden ist.

 

c) Beitragsanpassung

Nach der Erstlaufzeit wird eine Beitragsanpassung um 1€ jährlich (Betriebskostenanpassung) erfolgen.

 

d) Mehrwertsteuer

Der Beitrag versteht sich inklusive der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

4. LAUFZEITEN UND FRISTEN

                                                                                                                                     

a) Verlängerung & ordentliche Kündigung

Sofern der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit in Textform gekündigt wird, verlängert er sich monatlich und ist wiederum unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende kündbar. Ausnahme davon bildet das Monat zu Monat Vertrag. Dieser hat eine Laufzeit von 1 Monaten und kann mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden. Danach verlängert sich das Abo jeweils um einen Monat und ist monatlich kündbar. Widerspruch bzw. Kündigung müssen im Original an Amena Frauen Fitness (Zehntwiesenstraße 33, 76275 Ettlingen) per  Post oder Online zugehen. Bei Beendigung erlöschen alle Rechte, die sich aus der Mitgliedskarte ergeben.

 

b) Sonderkündigungsrecht

Amena Frauen Fitness Ettlingen behält sich vor, bei unangemessenen Verhalten eines Mitglieds, die Mitgliedschaft sofort, einseitig ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

 

c) Zahlungsverzug

Kommt das Mitglied schuldhaft mit mindestens 2 Monatsbeiträgen in Zahlungsverzug, ist Amena Frauen Fitness Ettlingen berechtigt, den Vertrag zum Ablauf der ordentlichen Vertragslaufzeit zu kündigen und der gesamte Restbetrag wird sofort fällig. Kommt das Mitglied mit der Zahlung in Rückstand so ist Amena Frauen Fitness Ettlingen berechtigt, dem Mitglied den Zugang bis zum vollständigen Ausgleich des Rückstandes gem. §320 Abs. 1 BGB zu verwehren. Der Bestand der Mitgliedschaft bzw. der Zahlungsverpflichtung des Mitgliedes bleiben hiervon unberufen.

 

d) Stilllegung des Vertrages

Der Vertrag kann auf Antrag einmalig pro Jahr ab 4 Wochen bis zu 3 Monaten stillgelegt werden. Der Antrag muss 4 Wochen im Voraus schriftlich gestellt werden. Unabhängig davon kann der Vertrag auch in begründeteren schriftlich nachgewiesenen Fällen (Sportunfähigkeit, Schwangerschaft,) von mehr als 4 Wochen bzw. 1 Jahr stillgelegt werden. Die Mitgliedschaft verlängert sich in beiden Fällen um die Stilllegungszeit. Nachträgliche Anträge können nicht berücksichtigt werden.

 

e) Rücktrittsgarantie

Nimmt das Mitglied seinen Wohnsitz an einem Ort ein, der mehr als 30 km von Amena Frauen Fitness Ettlingen entfernt liegt, ist das Mitglied berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende zu kündigen. Eine Ab- oder Anmeldebestätigung ist mit der Kündigung vorzulegen. Hiervon unberührt ist das Recht des Mitglieds zur Kündigung aus wichtigem Grund.

 

5. MITGLIEDERDATEN

 

Änderung der Mitgliederdaten

Änderungen der Anschrift und Kontoänderungen sind unaufgefordert an Amena Frauen Fitness Ettlingen unverzüglich, schriftlich mitzuteilen. Unterlässt oder verzögert das Mitglied diese Mitteilung, so hat es die dadurch eventuell entstehenden Kosten zu tragen.

 

6. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

 

a) Hausordnung

Die in dem Studio von Amena Frauen Fitness Ettlingen aushängende Hausordnung ist Bestandteil des Vertragsabschlusses.

 

b) Sachbeschädigungen

Sachbeschädigungen bei Amena Frauen Fitness Ettlingen werden auf Kosten dessen behoben, der sie schuldhaft bewirkt oder verursacht hat.

 

c) Instandhaltungsmaßnahmen & Betriebszeiten

Wir behalten uns vor, verschiedene Bereiche des Studios wegen Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen zu sperren. Eine Minderung des Mitgliedbeitrages oder Stilllegung der Mitgliedschaft ist dabei ausgeschlossen. Es bestehen keine Regressansprüche von Seiten des Mitgliedes.

 

d) Soweit keine Personenschäden, Verletzungen von vertraglichen Hauptpflichten, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vorliegen, ist die Haftung von Seitens amena Frauen Fitness Ettlingen ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

Mündliche Nebenabsprachen zu diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Für den Fall, dass eine Bestimmung des Vertrages rechtsunwirksam sein sollte, hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile.

 

(Stand 11/2020)

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